Unsere Aufgabe ist die Förderung junger Mädchen und Frauen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Insbesondere die Unterstützung hilfsbedürftiger junger Frauen mit Krebserkrankung liegt uns am Herzen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hier finden Sie kurze Informationen über die Birgit Werner Stiftung
WAS MACHT DIE BIRGIT WERNER STIFTUNG?
Der Zweck/die Aufgabe der Stiftung ist abschließend in der Satzung geregelt. Das ist kurz gesagt die Förderung von jungen Mädchen und Frauen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung; außerdem die Unterstützung hilfsbedürftiger junger Frauen (z.B. an Krebs erkrankter junger Frauen). Es sollen Netzwerke entstehen.
WIE FINANZIERT SICH DIE STIFTUNG ?
Die Stiftungsaufgaben werden aus einem Teil des bei der Gründung eingezahlten Verbrauchsvermögens geleistet und aus Zinserträgen und Einzelspenden.
WEN UNTERSTÜTZT DIE STIFTUNG KONKRET ?
Die Stiftung unterstützt andere Stiftungen, gemeinnützige Vereine, öffentlich- rechtliche Körperschaften und sonstige Personengruppen, die gemeinsam mit der Stiftung entwickelte Projekte im Sinne des Stiftungszwecks durchführen. Beispiel: das Universitätsklinikum beschäftigt zusätzlich aus Stiftungsmitteln eine Psychotherapeutin zur persönlichen und individuellen Betreuung krebskranker junger Frauen.
WIE ODER MIT WAS UNTERSTÜTZT DIE STIFTUNG?
Die Unterstützung erfolgt durch finanzielle Zuwendungen, möglich sind aber auch persönliche sachbezogene ideelle Zuwendung an hilfsbedürftige Personen.
WIE WERDE ICH VON DER STIFTUNG UNTERSTÜTZT?
Die Stiftung hat keine Antragsformulare für Zuwendungswünsche. Die Person/Institution stellt einen individuellen Antrag in dem ein Projekt beschrieben wird. Über die Genehmigung entscheide der Vorstand; mit der Person/Institution wird eine Vereinbarung/Vertrag geschlossen. Über die Zuwendung erstellt die begünstigte Person/Institution Berichte, Nachweise, Bescheinigungen über den Vollzug der vertraglichen Vereinbarung.
WIE KANN ICH DIE STIFTUNG UNTERSTÜTZEN?
Die Stiftung kann durch Spenden unterstützt werden, die auch gezielt projektbezogen gewährt werden können.
Eine Zustiftungen in das Vermögen der Stiftung ist möglich (Hinweis auf das bayerische Stiftungsrecht).
Ehrenamtliche Mithilfe bei Projekten ist möglich.
Zuwendungen per letztwilliger Verfügung sollten mit rechtlicher Beratung (Notar bzw. Stiftungsberater) begleitet werden.
Sie haben weitere Fragen und Anregungen?
IHRE SPENDE HILFT!
Spendenkonto der Birgit Werner Stiftung:
IBAN: DE97 7905 0000 0048 8991 99
BIC: BYLADEM1SWU
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Birgit Werner Stiftung
Sitz Würzburg
Vorstand: Karl-Heinz Werner, Vorsitzender
Renate Werner, stellvertretende Vorsitzende
Steuernummer: 257/147/66646
Die Körperschaft ist durch das Finanzamt Würzburg gem. Bescheid vom 31.01.2020 als gemeinnützig anerkannt.
Sie ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für satzungsgemäße Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen.
Sponsoren
NACHRICHT
Kontaktieren Sie uns gerne direkt, auch bei technischen Fragen und Anregungen.
Wir versenden aktuell nur bis zu vier E-Mails pro Jahr.
IMPRESSUM
Birgit Werner Stiftung
Postfach 103
45722 Waltrop
Telefon: +49 176 811 534 58
E-Mail: info@birgitwernerstiftung.de
Website: www.birgitwernerstiftung.de
Vorstand: Karl-Heinz Werner, Vorsitzender
Renate Werner, stellvertretende Vorsitzende
Sitz: Würzburg
Steuernummer: 257/147/66646